„Regionale*r Behindertenbeauftragte*r“

Antrag der SPD-Regionalfraktion – Haushalt 2021

Die Geschäftsstelle wird beauftragt,

eine/eine „Behindertenbeauftragte*n“ in regionaler Verantwortung einzurichten. Der/die Behindertenbeauftragte soll:

  • Für die Bündelung, Koordinierung und Initiierung von Ideen und Maßnahmen zuständig sein, damit Behindertenfreundlichkeit und Barrierefreiheit gefördert und zu einer Selbstverständlichkeit in der Region Stuttgart werden;
  • Als Ansprechpartner*in fungieren, u.a. für Behindertenbeauftragte in der Region (Stadt Stuttgart, Kreis Böblingen, Kreis Esslingen, Rems-Murr-Kreis, Kreis Göppingen), mit denen zu den Themen Behindertenfreundlichkeit und anderen Anliegen hinsichtlich der Barrierefreiheit, insbesondere unseren S-Bahnhöfen, in regelmäßigen Abständen ein Austausch stattfindet.
  • Sofern erforderlich, sind dafür die stellenmäßigen Voraussetzungen zu schaffen (Teilzeitstelle)

Begründung:

Während die Landkreise über Beauftragte für Menschen mit Behinderung verfügen, hat der Verband Region Stuttgart keine*n Behindertenbeauftragte*n. Es ist wichtig, dass sich der VRS diversen Themen und Anliegen von Menschen mit Behinderung, gerade im Hinblick auf den Ausbau von barrierefreien Bahnhöfen, annimmt. Dazu braucht es im Rahmen einer Teilzeitstelle eine*n konkrete*n Ansprechpartner*in, die/der sich nur den Themen rund um die Barrierefreiheit in der Region widmet, Maßnahmen koordinieren, Gespräche und Austausch u.a. mit den Behindertenbeauftragten in der Region organisiert und so die Barrierefreiheit und Behindertenfreundlichkeit in der Region Stuttgart vorangetrieben wird.

Harald Raß, Dr. Jürgen Zieger, Jasmina Hostert und Fraktion

 

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8. HH21 Regionale*r Behindertenbeauftragte*r

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