Bruttowohndichte

Antrag der SPD-Regionalfraktion – Haushalt 2022

Die Geschäftsstelle wird beauftragt,

die Festlegungen der Bruttowohndichten* zu erhöhen.

Begründung:

Im Punkt 2.4 des Regionalplans wird das Thema Siedlungsentwicklung dargestellt. Unter 2.4.0.8 (Z) Freiraumsicherung wird Bezug genommen auf die Bruttowohndichte, die dem Schutz von Freiräumen dienen soll.
Unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und, um einen Verbrauch an Grund und Boden zu reduzieren, soll die Festlegung der Einwohnerzahl pro Hektar moderat, aber angemessen erhöht werden. Um dem Wohnraummangel wirksam zu begegnen, halten wir eine Erhöhung um 10 % für angemessen.

 

Thomas Leipnitz , Regina Traub und Fraktion

*Derzeit sind bei Wohnsiedlungen die folgenden Werte vorgegeben: Oberzentrum 90 EW*/ha
Schwerpunkte des Wohnungsbaus 90 EW*/ha
Mittelzentren 80 EW*/ha

Unterzentren 70 EW*/ha
sonstige Gemeinden mit verstärkter Siedlungstätigkeit 60 EW*/ha
Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung im Verdichtungsraum und der Randzone um den Verdichtungsraum 55 EW*/ha
übrige Gemeinden beschränkt auf Eigenentwicklung 50 EW*/ha

 

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9. HH22 Bruttowohndichte

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