Förderprogramm Barrierefreiheit

Verkehrsausschuss am 8. Juli 2020

Förderprogramm Barrierefreiheit

Die Geschäftsstelle des VRS wird beauftragt,
ein Förderprogramm Barrierefreiheit zu entwickeln.

Dieses soll Kommunen, an deren Bahnhöfen die S-Bahn bzw. regional bedeutsamer Schienenpersonennahverkehr hält und die diese barrierefrei umgestalten wollen, einen regionalen Zuschuss in Höhe von 50% für den Umbaubedarf im Bereich der Barrierefreiheit bis zum Bahnsteig zur Verfügung stellen.

Begründung:

Um das Ziel des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG), die vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis zum 01.01.2022 herzustellen, ist auch der Verband Region Stuttgart aufgefordert, alles im Rahmen seiner Möglichkeiten zu tun, um dieses Ziel auch in der Region Stuttgart zu erreichen.

Nicht alle Kommunen in der Region werden zur Herstellung der Barrierefreiheit bis zum Bahnsteig durch eine Förderung durch das LGVFG, das Bahnhofsmodernisierungsprogramm II des Landes oder andere Förderprogramme des Bundes profitieren.

Um deshalb beim Thema Barrierefreiheit für die Kommunen weitere Anreize zu schaffen, legt der Verband Region Stuttgart ein eigenes Förderprogramm Barrierefreiheit auf, dass gezielt Maßnahmen in diesem Bereich mit 50% der Kosten fördert. Dies kann auch für Kommunen ohne starke Finanzkraft ein Anreiz sein, selbst Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit anzugehen.

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