Interfraktioneller Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag Schusterbahn, Sitzungsvorlage 123/2021:

Interfraktioneller Antrag

Verkehrsausschuss am 17. März 2021, Top 2 Interfraktioneller Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag Schusterbahn, Sitzungsvorlage 123/2021:

1. Der Verkehrsausschuss nimmt die Ergebnisse der Betriebsprogrammstudie zur Schusterbahn zur Kenntnis.

2. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, zum Fahrplanwechsel Dezember 2021 das aktuelle Betriebskonzept zwischen Untertürkheim und Kornwestheim auf einen ganztägigen Stundentakt (Mo-Fr 5-24h, Sa/So 6-24h) auszudehnen und umgehend die entsprechenden Bestellungen auszulösen.

3. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, zum Fahrplanwechsel Dezember 2022 zusätzlich zum Stundentakt zwischen Kornwestheim und Untertürkheim einen Stundentakt zwischen Bietigheim-Bissingen und Esslingen (Alternativvariante B, DB Netze) einzuführen und die hierfür notwendigeAusschreibung, ggf. auch im Fahrzeugbereich, vorzubereiten und dem Verkehrsausschuss zeitnah darüber zu berichten. Ziel ist, dass auf der Schusterbahn ein 30-Minuten-Takt entsteht.

4. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, unverzüglich zusammen mit der Deutschen Bahn und der Landeshauptstadt Stuttgart konkrete Planungen zum Bau eines zweiten Bahnsteigs und eines dritten Gleises für den Güterverkehr in Stuttgart-Münster einzuleiten. Dabei ist in Absprache mit der Landeshauptstadt Stuttgart darauf zu achten, wie auch die Erreichbarkeit des Bahnhofs Münster von der Linie U12 und den Schulen auf der Südseite verbessert werden kann.

5. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, zusammen mit der Deutschen Bahn zu untersuchen, welche baulichen und sonstigen Maßnahmen notwendig sind, damit die Schusterbahn bei einer Verlängerung bis Plochingenan allen Unterwegshalten, insbesondereauch in Obertürkheim halten kann.

6. Zur Ertüchtigung und zum weiteren Ausbau der Schusterbahn wird die Ge-schäftsstelle beauftragt,

a) zeitnah Planungen zum Bau eines Halts derSchusterbahn am Kornwestheimer Güterbahnhof in unmittelbarer Nähe zum Personenbahnhof einzuleiten,

b) darzustellen, wie die Förderfähigkeit für ein nachträgliches Überwerfungsbauwerk zur Einleitung in den Kornwestheimer Personenbahnhof erhalten werden kann,

c) zu prüfen, ob erhöhte Förderungen des Bundes und des Landes im Rahmen des Reaktivierungsprogramms für Planung, bauliche Maßnahmen und den Betrieb abgerufen werden können,

d) zu prüfen, ob bis nach Esslingen und Plochingen trassierte Landeszüge der Linie RB 16 bis zur Fertigstellung von Stuttgart 21 in das Konzept der Schusterbahn eingebunden werden können und deren Trassen mitbenutzt werden können.

7. Die Geschäftsstelle wird beauftragt, die Randbedingungen und Möglichkeiten zur Herstellung der Barrierefreiheit auf der Schusterbahn von Bietigheim-Bissingen bis Plochingen für die Zeit nach Stuttgart 21 durch gutachterliche Unterstützung detailliert zu bewerten und den Verkehrsausschuss über die Ergebnisse zu informieren. Hierfür werden 100.000 € aus den Mitteln für Planungsaufwand ÖPNV eingesetzt (Teilhaushalt 6, Sachkonto 42710080).

8. Die Geschäftsstelle wird beauftragt in Abstimmungen mit Stadt und Landkreis Ludwigsburg, dem Zweckverband Stadtbahn sowie dem Land Baden-Württemberg, dem Verkehrsausschuss die Vor-und Nachteile der möglichen Endhaltepunkte Bietigheim-Bissingen oder Markgröningen für die perspektivische Entwicklung nach Stuttgart 21 darzustellen. Begründung erfolgt mündlich.

 

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Änderungsantrag Schusterbahn_20210310-1

 

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